Landeskirche will Grenzen politischen Engagements ausloten

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) will mit dem Disziplinarverfahren gegen den AfD-nahen Pfarrer Martin Michaelis klären, inwieweit dessen Positionen durch das Pfarrdienstgesetz gedeckt sind. Der Personaldezernent der Landeskirche, Michael Lehmann, sagte im Gespräch mit der in Weimar erscheinenden Mitteldeutschen Kirchenzeitung „Glaube+Heimat“ (Ausgabe 21. April), dass man ausloten wolle, „welcher Bewegungsspielraum für das politische Engagement in der Kirche am Ende dieses Verfahrens stehen wird.“

Michaelis hatte vor kurzem angekündigt, bei der kommenden Stadtratswahl in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) als Parteiloser auf der Liste der AfD zu kandidieren. Die AfD wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als Partei mit „gesichert rechtsextremistischen Bestrebungen“ eingestuft. Daraufhin hatte die EKM gegen Michaelis ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Seitdem ist ihm die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung, beispielsweise Tauf- oder Abendmahlsfeiern, untersagt.

Lehmann betonte, dass per se gegen politisches Engagement von Kirchenmitarbeitern nichts einzuwenden sei. Es sei vielmehr für die ostdeutschen Landeskirchen prägend, auch durch die Zeit der politischen Wende in der DDR 1989/90. Die Grenze sehe er, wenn der Auftrag der Heiligen Schrift verletzt werde: „Wenn Menschen diskriminiert, diskreditiert oder bedroht werden, müssen wir als Kirche widerstehen.“ Lehmann regte eine innerkirchliche Debatte und theologische Einordnung an. Es brauche „ein Gespräch über die Leitplanken unserer christlichen Ethik“.