Land bringt Förderverordnung für Pflegeeinrichtungen auf den Weg

Das Land Niedersachsen will die Pflege stärken. Dafür habe das Kabinett hat am Dienstag die „Verordnung zur Durchführung der Förderung von Pflegeeinrichtungen“ beschlossen, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. Damit sollen Investitionskosten von ambulanten Pflegediensten, teilstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege finanziell unterstützt werden. Zudem werde das Förderverfahren für Kurzzeitpflegeplätze, die von vollstationären Pflegeeinrichtungen verlässlich bereitgestellt werden, geregelt. Damit würden insgesamt mehr als 70 Millionen Euro vom Land bereitgestellt. Die Verordnung trete ab Juli in Kraft.

Landessozialminister Andreas Philippi (SPD), sagte, mit der Verordnung würden die steigenden Kosten für Einrichtungen und für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige abgefedert. „Insbesondere über die Förderung der Kurzzeitpflege setzen wir das klare Zeichen, dass wir pflegebedürftige Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen unterstützen und die Angebotsvielfalt sichern möchten“, betonte der Minister. „Um einen Anreiz für den Auf- und Ausbau pflegerischer Angebote zu setzen, erhöhen wir die Förderbeträge und gleichen damit unter anderem die Entwicklung der Baukosten aus.“

Mit der Neufassung der Förderverordnung werde das Förderverfahren auch einfacher und transparenter gestaltet, ergänzte der Minister. „Der Abbau von Bürokratie ist ein wichtiges Ziel der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen. Mit den vorgesehenen Änderungen reduzieren wir den Aufwand für Pflegeeinrichtungen und Kommunen bei der Berechnung und Auszahlung der Förderbeträge.“