Künftig dürfen Geschäfte erst ab April sonntags öffnen

In den touristischen Gebieten von Mecklenburg-Vorpommern dürfen Geschäfte während der Saison sonntags öffnen. Jetzt ist die Bäderregelung überarbeitet worden. Die Nordkirche sieht dabei Positives.

Blick auf die Seebrücke in Sellin. Auch die Gemeinde auf der Insel Rügen ist von der Regelung betroffen
Blick auf die Seebrücke in Sellin. Auch die Gemeinde auf der Insel Rügen ist von der Regelung betroffenJürgen Wackenhut / Fotolia

Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern soll ab dem Frühjahr eine neue Bäderregelung gelten. Danach soll die Saison erst am 15. April beginnen und am 30. Oktober enden, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) bei der Vorstellung der geplanten Änderungen in Schwerin. Ergänzend gebe es allerdings eine "Osterregelung": Wenn Ostern in den März fällt, beginnt die Saison bereits am 15. März. Der Verkauf ist weiterhin in der Zeit von 12 bis 18 Uhr zulässig.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) hatte die sogenannte Bäderverkaufsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Juli für unwirksam erklärt. Teile der Regelung seien aus formaljuristischen Gründen verfassungswidrig, hat das Gericht geurteilt.
Bisher durften in MV Geschäfte in 79 Orten und Ortsteilen vom 15. März bis einschließlich des ersten Sonntags im November sonntags öffnen. Die geplante Neuregelung sieht nur noch 72 Orte und Ortsteile vor. Zwölf Orte und Ortsteile sind dem Minister zufolge aus dem Anwendungsbereich der Bäderregelung herausgefallen. Fünf Ortsteile wurden neu aufgenommen. Mit der neuen Ordnung werde das "Regel-Ausnahme-Verhältnis" stärker als bisher berücksichtigt, so Glawe.

Entwurf ein "Kompromiss"

Das Warensortiment wird beibehalten. Zulässig ist der gewerbliche Verkauf "eines typischen touristischen Angebotes" wie Nahrungs- und Genussmittel, Zeitungen und Bücher, Sportausrüstung und Spielwaren, Bekleidung und Kosmetik, Schmuck und Kunstgewerbe, Briefmarken, Geschenkartikel und der Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten.
Ausgeschlossen ist der Verkauf unter anderem in Baumärkten, Möbelhäusern und Autohäusern, der Verkauf von Haushaltsgeräten sowie der Verkauf von Unterhaltungselektronik. In den festgelegten Gebieten der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund soll der Verkauf an zwölf Sonntagen, plus vier Sonntage im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes, weiter erhalten bleiben.
Der Nordkirche als Landeskirche sei bewusst, dass in einem touristisch geprägten Land wie Mecklenburg-Vorpommern Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertage gebraucht werden, sagte deren Sprecher Stefan Döbler. "Gleichzeitig begrüßen wir es, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertage mit der neuen Bäderverkaufsverordnung gestärkt wird." 

Unterschiedliche Vorstellungen

Glawe bezeichnete den Entwurf als "Kompromiss" nach intensiven Verhandlungen mit der Gewerkschaft Ver.di. Außerdem sei der Entwurf den Kirchen und dem Bäderbeirat vorgestellt worden. "Bei der neuen Bäderregelung geht es darum, den Spagat der zum Teil unterschiedlichen Vorstellungen von Wirtschaft, Gewerkschaft und Kirchen in vielen Punkten möglichst unter einen Hut zu bekommen."
Matthias Baumgart, Verhandlungsführer für ver.di Nord, sagte, es sei "nach wirklich langen und komplizierten Prozessen nun ein Ergebnis erreicht worden, das kein Sieg für irgendwen geworden ist, sondern eine Lösung, die den Rechtsfrieden in Mecklenburg-Vorpommern wahrt und den Interessen aller Beteiligten entgegenkommt".
Der Entwurf der Verordnung geht nun in das Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren. Hierzu zählen unter anderem die Normprüfstelle, das Justizministerium und die Staatskanzlei. Die Bäderregelung soll bis 2024 in Kraft bleiben. Zudem gibt es eine Option zur Verlängerung um weitere fünf Jahre. (epd)