Kirchengemeinde gewinnt Rechtsstreit

An der erst vier Jahre alten Kirche waren Risse aufgetreten. Jetzt hat die Gemeinde den Rechtsstreit gewonnen. Doch es ist nur ein Etappenziel.

Die Kirchengemeinderätinnen Inga Stotz und Elke Carstens sowie Pastor Arend Engelkes und Propst Matthias Krüger (v.l.)
Die Kirchengemeinderätinnen Inga Stotz und Elke Carstens sowie Pastor Arend Engelkes und Propst Matthias Krüger (v.l.)Kirchenkreis Rendsburg-Eckenförde

Hanerau-Hademarschen. Der mehrjährige Rechtsstreit um die Sanierungsarbeiten an der Kirche St. Severin in Hanerau-Hademarschen im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist zu Ende. Die Kirchengemeinde gewann den Prozess über die Sachgemäßheit der Arbeiten in letzter Instanz, und die damals Verantwortlichen, der Architekt und das Ingenieurbüro, wurden zu Schadensersatz verurteilt, wie die Gemeinde mitteilte. Gleich begannen die Notsicherungsarbeiten für die schadhaften Mauern. Der Westgiebel der Kirche ist eingerüstet, und ein Bauzaun wurde aufgestellt.
Die 800 Jahre alte Feldsteinkirche war am 27. Dezember 2003 bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Danach wurde sie mit Hilfe der Versicherungssumme von rund zwei Millionen Euro neu aufgebaut und am 24. August 2007 eingeweiht. Kurz danach waren bereits erste Risse zu sehen, die mit der Zeit immer größer wurden. 2011 wurde ein erstes Beweissicherungsverfahren beim Landgericht Kiel eingeleitet. 

"Ausgedehnt wie Hefeteig"

Gutachter beschrieben diverse Mängelursachen, vor allem im Bezug auf den Mörtel, der beim Wiederaufbau nach dem Brand verwendet wurde. Die Mischung aus Gips, zementhaltigem Verpressmörtel und Wasser habe sich ausgedehnt wie Hefeteig und damit geradezu eine Sprengwirkung gehabt, hieß es. 
2013 entschied sich der ­damals amtierende Kirchengemeinderat, die Kirche bis auf weiteres zu schließen. Das Hauptportal war schon vorher zugemauert worden. Jetzt soll zunächst versucht werden, die Mauern der Kirche zu sichern. Insbesondere im Westportal sind Risse in der Wand zu sehen, einzelne Feldsteine waren zwischenzeitlich bereits herausgefallen. 
„Wir haben gewonnen“, sagt Gemeindepastor Arend Engelkes im Hinblick auf das Urteil. Was der Gewinn des Rechtsstreits genau bedeutet, scheint aber noch nicht sicher. Klar ist nur, dass die Kirchengemeinde eine Entschädigung für die bislang aufgelaufenen Kosten bekommt. 

Gottesdienste im Nachbarort

„Außerdem haften die Planer als Gesamtschuldner für die Schäden und müssen für die Kosten der Not­sicherung sowie für die Instandsetzung aufkommen“, sagte Rechtsanwalt Jürgen Punke aus Kiel, der die Kirchengemeinde juristisch vertritt. 
Damit aber alle anstehenden Sicherungsmaßnahmen und die darauf folgende Instandsetzung von den gegnerischen Parteien anerkannt und übernommen werden, müssen auch die weiteren Arbeiten von einem Gutachter begleitet werden. Die Dauer der Notmaßnahmen kann „seriös nicht geschätzt werden“, sagte Architekt Werner Grage. „Wir betreiben hier experimentelle Bauforschung“. Grage hat gemeinsam mit dem Bauingenieur Prof. Bernd Guericke von der Hochschule Wismar die Notsicherungsarbeiten geplant. 
Für das Mauerwerk der Westwand ist jetzt ein Korsett aus Stahl und Keilen sowie ein Schutz gegen Witterung und Niederschlag vorgesehen. Ziel ist es, die Mauer zu stabilisieren und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Gips und Mörtel nicht durch immer mehr Wasser zu erneuten Reaktionen gebracht werden. 
Für die Kirchengemeinde in Hademarschen bedeutet die Schließung ihrer Kirche weiterhin einen erheblichen Einschnitt in das Gemeindeleben. Gottesdienste können nur in der St. Johannes-Kirche im nahe gelegenen Gokels gefeiert werden, was sich auch in der nächsten Zeit kurzfristig nicht ändern wird. Auf den Kirchengemeinderat wartet noch viel Arbeit. Auch die Gemeindemitglieder müssen sich weiter in Geduld üben.