Diakonie zur Abschiebehaft: Familientrennung gefährdet Kindeswohl

Die Diakonie Hessen übt Kritik an der Trennung von Eltern und Kindern durch Abschiebungshaft. „Die Trennung von Kindern und ihren Eltern ist aus unserer Sicht in vielen Fällen verfassungswidrig und kann das Kindeswohl und die familiären Bindungen nachhaltig gefährden“, sagte Stefanie Dorn, Referentin für Flucht und Integration der Diakonie Hessen, am Donnerstag in Frankfurt am Main dem Evangelischen Pressedienst.

Der Jahresbericht der von der Diakonie getragenen unabhängigen Haftberatung für Inhaftierte in der hessischen Abschiebungshaft in Darmstadt zeige für 2023 erneut Familientrennungen. Diese Praxis verstoße gegen den Schutz der Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes, sagte Dorn. Sie habe als Haftberaterin im vergangenen Jahr zu elf Gefangenen Kontakt gehabt, die von ihren Kindern oder ungeborenen Kindern getrennt worden seien.

Familien dürften nicht auseinandergerissen werden, sagte der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Carsten Tag, laut Mitteilung. „Häufig wird ein Elternteil zum Zweck der Sicherung der Abschiebung inhaftiert, während das Kind beim anderen, nicht inhaftierten, Elternteil verbleibt“, fügt er hinzu. In manchen Fällen komme es sogar zur Trennung von beiden Elternteilen. Besonders tragisch sei der Fall eines sechs Monate alten Mädchens gewesen, dessen Vater in Haft genommen wurde, während die Mutter längerfristig im Krankenhaus gewesen sei.

Es sei höchste Zeit, diese Inhaftierungspraxis zu beenden, sagte der Interkulturelle Beauftragte der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Andreas Lipsch. Die Landesregierung könne mit einem Erlass sicherstellen, dass Ausländerbehörden keine Abschiebungshaft beantragen, wenn dadurch Kinder von ihren Eltern getrennt werden.

Die Diakonie Hessen bietet den Angaben zufolge seit September 2021 eine staatlich unabhängige Rechtsberatung für Inhaftierte in der Abschiebungshaft Darmstadt an. Der dazugehörige Rechtshilfefonds ermögliche die Vermittlung von rechtlichem Beistand. Das Geld für diese Arbeit komme von der EKHN.