Verurteilung von Ex-MDR-Unterhaltungschef bestätigt

Der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht ist rechtmäßig zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe wegen Betrugs und Bestechlichkeit verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Leipzig weise keine Rechtsfehler auf, entschied der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss. Fohts Revision wurde damit verworfen, die Landgerichtsentscheidung ist rechtskräftig. (AZ: 5 StR 521/23)

Foht war seit Anfang 1992 Unterhaltungschef für das Fernsehprogramm des MDR. Im September 2011 suspendierte ihn der Sender, zum Jahresende 2011 erhielt er die Kündigung. Begründet wurde dies damit, dass der MDR-Manager sich für die Produktion von Schlagersendungen in mehreren Fällen Beträge im jeweils fünfstelligen Bereich geliehen und nicht zurückgezahlt habe.

Das Landgericht Leipzig verurteilte Foht im März 2023 wegen Betrugs in 13 Fällen sowie wegen Bestechlichkeit in einem Fall zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte Foht sich von Produktionsfirmen und anderen Fernsehschaffenden, die an Aufträgen durch den MDR interessiert waren, an sich selbst oder an eine von ihm benannte Gesellschaft kurzfristige Darlehen auszahlen lassen.

Versprochen wurde, dass die Darlehen wieder zurückgezahlt werden und vom MDR abgesichert seien. Doch Foht oder die von ihm genannte Gesellschaft zahlten die Darlehen nicht zurück. Lediglich für ein Darlehen kam eine Produktionsfirma auf, die im Gegenzug Fernsehproduktionsaufträge erhalten sollte. Eine Darlehensabsicherung durch den MDR bestand nicht.