Bischöfe: Ethisch können wir Abtreibungen nicht gutheißen

Die katholischen Bischöfe gehen in einer Stellungnahme zur Abtreibung ausführlich auf die Rolle der Frau ein: “Es gelte, die Frauen in ihrer individuellen Situation des Schwangerschaftskonflikts achtsam wahrzunehmen”.

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat die Empfehlungen einer Expertenkommission für eine Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregelung kritisiert. Er warnt davor, dass “Grundprinzipien unserer Rechtsordnung verschoben werden”.

Es sei den katholischen Bischöfen wichtig, die Frauen in ihrer individuellen Situation des Schwangerschaftskonflikts achtsam wahrzunehmen und der Würde der Frau mit Achtung zu begegnen, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Zugleich sei es jedoch unverzichtbar, “in diesem Zusammenhang auch die Würde des noch nicht geborenen, aber bereits gezeugten und sich als Mensch entwickelnden Kindes im Mutterleib im Blick zu behalten”.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt in ihrem in der vergangenen Woche vorgestellten Abschlussdokument, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen freizugeben. Derzeit ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Im Schwangerschaftskonflikt stünden sich fundamentale Rechtspositionen zweier Menschen konflikthaft gegenüber, so heißt es in der Stellungnahme weiter. In rechtlicher Perspektive komme es zu einer Dilemma-Situation, die alleine mit den Mitteln juristischer Logik letztlich nicht aufgelöst werden könne. Die Rechtsordnung sei deshalb darauf zurückgeworfen, hier wenigstens eine näherungsweise Regulierung zu finden.

Der bestehende Konflikt und das zu konstatierende Dilemma ließen sich nicht dadurch auflösen, dass man dem ungeborenen Kind entweder seine Würde teilweise oder sogar ganz abspreche. Es könne auch nicht sein, sein Lebensrecht abzustufen und gerade seine völlige Angewiesenheit auf die Mutter als Grund dafür heranzuziehen, ihm weniger oder gar keinen Lebensschutz zuzuerkennen.

An der aktuell geltenden Rechtslage habe es auch von Seiten der katholischen Kirche zwar immer wieder Kritik gegeben. Aber insgesamt suche sie einen Ausgleich zweier in der Menschenwürde wurzelnder Rechtsgüter und habe einen erheblichen Beitrag zu einer gesellschaftlichen Befriedung geleistet.

Der Ständige Rat ist nach der Vollversammlung das wichtigste Organ der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Dem Gremium gehören nur die Ortsbischöfe an, im Unterschied zur Vollversammlung aber nicht die Weihbischöfe.