Bayerischer Landtag prüft Einführung einer „Extremismusklausel“

Der Bayerische Landtag lässt die Möglichkeit einer „Extremismusklausel“ für Beschäftigte von Fraktionen rechtlich prüfen. Womöglich könne dann das Abgeordnetengesetz geändert werden.

Parlamentspräsidentin Ilse Aigner (CSU) lässt die Möglichkeit einer «Extremismusklausel» für Beschäftigte von Fraktionen rechtlich prüfen
Parlamentspräsidentin Ilse Aigner (CSU) lässt die Möglichkeit einer «Extremismusklausel» für Beschäftigte von Fraktionen rechtlich prüfenImago / Rolf Poss

Der Bayerische Landtag lässt die Möglichkeit einer „Extremismusklausel“ für Beschäftigte von Fraktionen rechtlich prüfen. Parlamentspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hat laut Mitteilung dazu den Passauer Universitätsprofessor Tristan Barczak mit einem Gutachten beauftragt. Es soll noch vor der Sommerpause vorliegen.

Gefährlich, Verfassungsfeinde von Steuergeldern zu bezahlen

„Ich empfinde es als gefährliche Lücke, dass wir es derzeit zulassen müssen, dass Verfassungsfeinde von Steuergeldern bezahlt werden“, sagte Aigner. Es handle sich aber um eine rechtlich sehr komplexe Frage, die sorgfältig geprüft werden müsse. Dann könne womöglich das Abgeordnetengesetz geändert werden.