Ärztekammer wirbt für außergerichtliche Schlichtung

Die Ärztekammer in Niedersachsen wirbt bei möglichen Behandlungsfehlern für ihre Schlichtungsstelle, um kostspielige und zeitaufwändige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Patientinnen und Patienten könnten die Stelle kostenlos nutzen, teilte die Kammer am Freitag in Hannover mit. Behandlungsfehlervorwürfe könnten so außergerichtlich begutachtet und bewertet werden, sofern alle Beteiligten dem zustimmen. Die Schlichtungsstelle besteht seit 2021.

Im vergangenen Jahr sind den Angaben zufolge 685 Anträge auf Prüfung von Patienten gestellt worden. Im Vorjahr waren es noch 705. In 453 Fällen sei das Team der Schlichtungsstelle auf der Basis von Sachverständigengutachten zu einer Sachentscheidung kommen. In 302 Fällen seien weder Behandlungsfehler noch Risikoaufklärungsmängel festgestellt worden. In 151 Fällen sei jedoch ein Behandlungsfehler aufgezeigt worden. Davon seien in 90 Fällen haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Arzt oder die Ärztin begründet gewesen.

In den Kliniken sei es bei den Prüfungen überwiegend um operative Therapien gegangen, hieß es. Bei den niedergelassenen Praxen hätten vor allem diagnostische Maßnahmen wie die Anamnese im Fokus gestanden. Die eingegangenen Beschwerden hätten sich häufiger auf den Klinikbereich (405 Fälle) und seltener auf den ambulanten Bereich mit Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (114 Fälle) bezogen.